Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich den Text für §19 der Steuerschuld anlegen?
Zuletzt aktualisiert vor 10 Jahren

wird eine Rechnung erstellt, bei welcher die Steuerschuld auf den Rechnungsempfänger übergeht, so wird in den Kopfdaten beim internen Register links unten die Steuerart "40 BAULEISTUNGEN § 19..." ausgewählt.

Damit wird im Dokument keine Mehrwertsteuer an den Empfänger verrechnet. Damit der Empfänger einen eindeutigen Hinweis auf diesen Übergang der Steuerschuld hat, sollte ein entsprechender Satz angedruckt werden (diesen erhalten Sie in der Regel vom Steuerberater oder vom Buchhalter).

Anlage Langtext der Steuerart:
Unter Daten\Einstellungen Stammdaten\Fibu\Steuerarten sind die einzelnen Steuerarten des Landes angelegt. Rufen Sie dieses Menü auf, dann können Sie die Einstellungen der Steuerarten sehn wie auch die Möglichkeit, zu den Steuerarten einen entsprechenden Langtext zu hinterlegen.
In Österreich ist die Steuerart für den § 19 normalerweise die Steuerart mit der Nummer 40.
Rufen Sie diese Steuerart auf, Sie können auch mit dem Pfeil nach rechts blättern, gehen Sie auf "ÄNDERN" und geben den entsprechenden Langtext zu dieser Steuerart ein.

Änderung im Formular:
Damit im Formular dieser Text angelegt wird, muss dieses Feld im Formulardesigner im dafür vorgesehenen Formular eingetragen werden. Öffnen Sie diesen unter Datei/Formulardesigner und wählen den Bereich "RECHNUNGEN" aus. Laden Sie die Vorlage für die Rechnung und gehen mit dem Cursor unter die Zahlungsbedingungen und den Schlusstext.
Mit einem rechten Mausklick öffnen Sie das Kontextmenü und können "DATENFELD EINFÜGEN" auswählen, unter den nun gezeigten Datenfeldern wählen Sie das Feld "LANGTEXT DER STEUERART", dieses hat die Nummer 198, aus.
Wird nun eine Rechnung mit der Steuerart §19, Übergang der Steuerschuld... erstellt, dann wird der entsprechende Langtext dieser Steuerart mit der Nr. 40 im Formular angedruckt.

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